Was bedeutet das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wirklich?
- suzhendel
- 29. Mai
- 3 Min. Lesezeit
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sorgt aktuell für viele Diskussionen. In der öffentlichen Wahrnehmung entsteht häufig der Eindruck, dass mit dem neuen Gesetz die bisherigen Klimaschutzanforderungen im Gebäudesektor weitgehend zurückgenommen werden und Eigentümer künftig wieder „frei wählen“ können.
Tatsächlich ist die Situation deutlich komplexer. Das GModG verändert vor allem die Art der Regulierung – nicht jedoch die langfristige Richtung des Gebäudesektors.
Vom GEG zum GModG – was ändert sich konkret?
Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzte insbesondere beim Heizungstausch stark auf direkte technische Vorgaben. Bekanntestes Beispiel war die sogenannte 65-%-EE-Regel für neue Heizungen.
Das geplante GModG verfolgt dagegen einen deutlich technologieoffeneren Ansatz. Statt bestimmte Heizsysteme indirekt zu bevorzugen, sollen künftig mehr Systeme formal zulässig bleiben – darunter auch Gas-, Öl- oder Hybridheizungen. Gleichzeitig sollen jedoch schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe vorgeschrieben werden.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören unter anderem:
stärkere Technologieoffenheit bei Heizsystemen
Wegfall der bisherigen 65-%-EE-Systematik
verpflichtende Bio- bzw. Wasserstoffanteile ab 2029
Einführung von Nullemissionsgebäuden im Neubau ab 2030
stärkere Berücksichtigung von Lebenszyklus-Emissionen
neue Anforderungen an Nichtwohngebäude und Energieausweise
Die Grafik auf Seite 2 des Papers zeigt diesen Unterschied sehr anschaulich: Während das bisherige GEG stärker über klare technische Vorgaben gesteuert hat, setzt das GModG stärker auf individuelle Entscheidungen und langfristige Eigenverantwortung.
Mehr Freiheit – aber auch mehr Verantwortung
Genau hier liegt der entscheidende Punkt:
Das GModG bedeutet nicht automatisch, dass künftig jede zulässige Lösung langfristig sinnvoll oder wirtschaftlich ist.
Die übergeordneten Klimaziele bleiben weiterhin bestehen:
Deutschland soll bis 2045 treibhausgasneutral werden
die EU verfolgt Klimaneutralität bis 2050
die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) fordert schrittweise emissionsfreie Gebäude
fossile Energieträger sollen langfristig reduziert werden
Das bedeutet:Auch wenn bestimmte fossile oder hybride Systeme kurzfristig weiterhin eingebaut werden dürfen, können sie langfristig durch steigende CO₂-Kosten, neue regulatorische Anforderungen oder spätere Umbauten wirtschaftlich problematisch werden.
Warum die Bewertung von Heizungen komplexer wird
Bisher lautete die zentrale Frage oft:
„Welche Heizung ist gesetzlich erlaubt?“
Künftig wird die wichtigere Frage eher sein:
„Welche Lösung bleibt über die nächsten 20–30 Jahre wirtschaftlich, technisch und regulatorisch tragfähig?“
Denn künftig müssen deutlich mehr Faktoren gemeinsam betrachtet werden:
Investitionskosten
spätere Umbaukosten
langfristige Betriebskosten
Entwicklung der CO₂-Bepreisung
Fördermöglichkeiten
technischer Zustand des Gebäudes
Vorlauftemperaturen
Sanierungspotenziale der Gebäudehülle
Finanzierungsdauer
langfristige Werthaltigkeit der Immobilie
Damit verschiebt sich die Gebäudesanierung zunehmend von einer reinen Gesetzeserfüllung hin zu einer strategischen Langfristentscheidung.
Zwei typische Praxisbeispiele
Das ältere Ehepaar im Bestand
Fällt in einem älteren Einfamilienhaus kurzfristig die bestehende Gasheizung aus, kann eine neue Gasheizung durchaus eine pragmatische Lösung sein.
Die Investition bleibt überschaubar, größere Umbauten können vermieden werden und der persönliche Planungshorizont liegt häufig unter der technischen Lebensdauer der Anlage. Die langfristigen CO₂-Risiken spielen in solchen Fällen wirtschaftlich oft eine geringere Rolle.
Die junge Familie mit langfristiger Finanzierung
Ganz anders sieht die Situation bei jungen Familien aus, die eine Immobilie neu erwerben und über Jahrzehnte finanzieren.
Hier spielen langfristige Energiekosten, CO₂-Bepreisung, zukünftige Sanierungspflichten und die spätere Werthaltigkeit des Gebäudes eine wesentlich größere Rolle. Eine heute günstig wirkende fossile Lösung kann dadurch langfristig deutlich teurer werden als ein höherer Anfangsinvest in ein zukunftsfähigeres Gesamtkonzept.
Fazit: Das GModG verändert vor allem den Weg – nicht das Ziel
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz lockert die direkte regulatorische Steuerung und setzt stärker auf Technologieoffenheit. Dadurch erhalten Eigentümer kurzfristig mehr Entscheidungsfreiheit.
Die grundlegende Richtung bleibt jedoch bestehen:sinkende Emissionen, höhere Energieeffizienz, zunehmende Elektrifizierung und langfristig klimaneutrale Gebäude.
Für Eigentümer bedeutet das künftig vor allem eines:
Nicht jede heute zulässige Lösung ist automatisch auch langfristig wirtschaftlich oder strategisch sinnvoll.
Gerade deshalb wird eine fundierte, individuelle Energieberatung künftig wichtiger denn je – nicht nur zur Einhaltung aktueller Gesetze, sondern zur Entwicklung tragfähiger und langfristig sinnvoller Gebäudekonzepte.
Mehr Details hier im Paper:


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