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Was bedeutet das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wirklich?

  • suzhendel
  • 29. Mai
  • 3 Min. Lesezeit

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sorgt aktuell für viele Diskussionen. In der öffentlichen Wahrnehmung entsteht häufig der Eindruck, dass mit dem neuen Gesetz die bisherigen Klimaschutzanforderungen im Gebäudesektor weitgehend zurückgenommen werden und Eigentümer künftig wieder „frei wählen“ können.

Tatsächlich ist die Situation deutlich komplexer. Das GModG verändert vor allem die Art der Regulierung – nicht jedoch die langfristige Richtung des Gebäudesektors.

Vom GEG zum GModG – was ändert sich konkret?

Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzte insbesondere beim Heizungstausch stark auf direkte technische Vorgaben. Bekanntestes Beispiel war die sogenannte 65-%-EE-Regel für neue Heizungen.

Das geplante GModG verfolgt dagegen einen deutlich technologieoffeneren Ansatz. Statt bestimmte Heizsysteme indirekt zu bevorzugen, sollen künftig mehr Systeme formal zulässig bleiben – darunter auch Gas-, Öl- oder Hybridheizungen. Gleichzeitig sollen jedoch schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe vorgeschrieben werden.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören unter anderem:

  • stärkere Technologieoffenheit bei Heizsystemen

  • Wegfall der bisherigen 65-%-EE-Systematik

  • verpflichtende Bio- bzw. Wasserstoffanteile ab 2029

  • Einführung von Nullemissionsgebäuden im Neubau ab 2030

  • stärkere Berücksichtigung von Lebenszyklus-Emissionen

  • neue Anforderungen an Nichtwohngebäude und Energieausweise

Die Grafik auf Seite 2 des Papers zeigt diesen Unterschied sehr anschaulich: Während das bisherige GEG stärker über klare technische Vorgaben gesteuert hat, setzt das GModG stärker auf individuelle Entscheidungen und langfristige Eigenverantwortung.

Mehr Freiheit – aber auch mehr Verantwortung

Genau hier liegt der entscheidende Punkt:

Das GModG bedeutet nicht automatisch, dass künftig jede zulässige Lösung langfristig sinnvoll oder wirtschaftlich ist.

Die übergeordneten Klimaziele bleiben weiterhin bestehen:

  • Deutschland soll bis 2045 treibhausgasneutral werden

  • die EU verfolgt Klimaneutralität bis 2050

  • die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) fordert schrittweise emissionsfreie Gebäude

  • fossile Energieträger sollen langfristig reduziert werden

Das bedeutet:Auch wenn bestimmte fossile oder hybride Systeme kurzfristig weiterhin eingebaut werden dürfen, können sie langfristig durch steigende CO₂-Kosten, neue regulatorische Anforderungen oder spätere Umbauten wirtschaftlich problematisch werden.

Warum die Bewertung von Heizungen komplexer wird

Bisher lautete die zentrale Frage oft:

„Welche Heizung ist gesetzlich erlaubt?“

Künftig wird die wichtigere Frage eher sein:

„Welche Lösung bleibt über die nächsten 20–30 Jahre wirtschaftlich, technisch und regulatorisch tragfähig?“

Denn künftig müssen deutlich mehr Faktoren gemeinsam betrachtet werden:

  • Investitionskosten

  • spätere Umbaukosten

  • langfristige Betriebskosten

  • Entwicklung der CO₂-Bepreisung

  • Fördermöglichkeiten

  • technischer Zustand des Gebäudes

  • Vorlauftemperaturen

  • Sanierungspotenziale der Gebäudehülle

  • Finanzierungsdauer

  • langfristige Werthaltigkeit der Immobilie

Damit verschiebt sich die Gebäudesanierung zunehmend von einer reinen Gesetzeserfüllung hin zu einer strategischen Langfristentscheidung.

Zwei typische Praxisbeispiele

Das ältere Ehepaar im Bestand

Fällt in einem älteren Einfamilienhaus kurzfristig die bestehende Gasheizung aus, kann eine neue Gasheizung durchaus eine pragmatische Lösung sein.

Die Investition bleibt überschaubar, größere Umbauten können vermieden werden und der persönliche Planungshorizont liegt häufig unter der technischen Lebensdauer der Anlage. Die langfristigen CO₂-Risiken spielen in solchen Fällen wirtschaftlich oft eine geringere Rolle.

Die junge Familie mit langfristiger Finanzierung

Ganz anders sieht die Situation bei jungen Familien aus, die eine Immobilie neu erwerben und über Jahrzehnte finanzieren.

Hier spielen langfristige Energiekosten, CO₂-Bepreisung, zukünftige Sanierungspflichten und die spätere Werthaltigkeit des Gebäudes eine wesentlich größere Rolle. Eine heute günstig wirkende fossile Lösung kann dadurch langfristig deutlich teurer werden als ein höherer Anfangsinvest in ein zukunftsfähigeres Gesamtkonzept.

Fazit: Das GModG verändert vor allem den Weg – nicht das Ziel

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz lockert die direkte regulatorische Steuerung und setzt stärker auf Technologieoffenheit. Dadurch erhalten Eigentümer kurzfristig mehr Entscheidungsfreiheit.

Die grundlegende Richtung bleibt jedoch bestehen:sinkende Emissionen, höhere Energieeffizienz, zunehmende Elektrifizierung und langfristig klimaneutrale Gebäude.

Für Eigentümer bedeutet das künftig vor allem eines:

Nicht jede heute zulässige Lösung ist automatisch auch langfristig wirtschaftlich oder strategisch sinnvoll.

Gerade deshalb wird eine fundierte, individuelle Energieberatung künftig wichtiger denn je – nicht nur zur Einhaltung aktueller Gesetze, sondern zur Entwicklung tragfähiger und langfristig sinnvoller Gebäudekonzepte.


Mehr Details hier im Paper:


 
 
 

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